Wer macht das schönste Foto im Saarland?
Fotowettbewerb verlängert
Auf die Leser der Saar-Gast wartet seit der Frühjahrsausgabe 2008 ein neues Gewinnspiel. Um auch den Gästen des Saarlandes im Herbst die Teilnahme zu ermöglichen, hat die Redaktion entschieden, den Fotowettbewerb zu verlängern: Bis zum 20.10. können Sie uns Ihr schönstes Motiv aus dem Saarland zusenden. Halten Sie die besten Momente ihres Saarland-Aufenthaltes fest. Ob einzigartige Bildmotive aus Landschaft, Städten und Dörfern oder bekannten Sehenswürdigkeiten des Saarlandes – Ihren Ideen sind keine Grenzen gesetzt.
Schießen Sie los – und schicken Sie uns Ihre brillantesten Schnappschüsse aus dem schönsten Bundesland. Es warten traumhafte Preise auf Sie – die besten Aufnahmen werden in der Winterausgabe der Saar-Gast am 20.11.2008 veröffentlicht. Die drei ersten Preise sind jeweils ein Wochenendarrangement in drei der schönsten Hotels des Saarlandes.
Ein Wochenende im Hotel am Triller in Saarbrücken für 2 Personen.
Ein Wochenende im Hotel zur Saarschleife in Mettlach für 2 Personen.
Ein Wochenende im Hotel Hochwiesmühle in Bexbach für 2 Personen.
Weitere attraktive Preise sind beispielsweise der Gourmetführer „Guide orange”, die bekannten Souveniers „Made in Saarbrigge”, …und vieles mehr.
Teilnahmebedingungen
Senden Sie Ihr Foto bis 20.10.2008 an den Saar-Gast Verlag. Jeder Teilnehmer darf nur ein Foto einsenden. Es werden alle Bilder berücksichtigt, die uns bis einschließlich 20.10.2008 erreichen. Die Gewinner werden schriftlich benachrichtigt. Mit der Einsendung ist zugleich das Einverständnis zur kostenlosen Veröffentlichung der Bilder in Saar-Gast und ihren Internetauftritten zum Wettbewerb verbunden.
Per E-Mail oder Post
Speichern Sie Ihr digitales Bild im JPEGFormat bis zu 3 Megabyte und senden es an: Redaktion@Saar-Gast.de, Betreff Gewinnspiel Sie können Ihr Foto auch per Post schicken als Papierabzug an: Saar-Gast Verlag, Betreff Gewinnspiel, Saargemünder Straße 133, 66271 Kleinblittersdorf. Mitarbeiter des Saar-Gast Verlages und ihre Angehörigen sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Der Rechtsweg ist wie immer ausgeschlossen.







